Pyrotechnische Zusatzprüfung

  kleiner (FKN) PYRO-SCHEIN genannt -  für Führer von Sportbooten


   
     Nächster Kursabend:

                17.02.2014  um 19.00 Uhr                Xanten-Vynen, Dahmenhofweg 16

             Prüfung am 9.03.2014 möglich (unsere Funkprüfung)  

Nahezu alle seegängigen Yachten sind mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet (Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber) – und ganz wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen erworben und benutzt werden dürfen, ist die Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet, wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt.

Der 'kleine Pyroschein' geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt – auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben – und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. 

Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt  wird. Darüber hinaus schreibt das Waffenrecht eine ordnungsgemäße Lagerung vor. An Bord im  Hafen muss die Signalwaffe in einem mindestens vier Millimeter starken Stahlblech-Behältnis  lagern, das im Schiffskörper verankert und mechanisch oder elektronisch durch ein Schwenkriegelschloss verriegelt ist. Auch die Munition muss verschlossen werden. Wer eine  Signalwaffe nicht ordnungsgemäß lagert oder den passenden Pyroschein (SKN) oder die  Waffenbesitzkarte nicht vorlegen kann, verstößt gegen das Waffen- oder Sprengstoffrecht und  muss mit den entsprechenden Folgen rechnen. 

Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN)  ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine  Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu bekommen.

Der Fachkundenachweis wird auch als kleiner Pyroschein bezeichnet.
Der Fachkundenachweis wird in Form eines Ausweises ohne Foto ausgestellt.

Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.

Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von             Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit  Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).


Voraussetzungen                                                    

Mindestalter: 16 Jahre FKN
Sportbootführerschein Binnen, -See oder SKS 

(Kopie zum Kursabend mitbringen)
Keine fachlichen Voraussetzungen.

Die Ausbildung erfolgt an Dummies der verschiedenen Seenot-Signalmittel. Sie erhalten schriftliche Informationen und alle Fragebögen zum Lernen. Wir melden Sie zu einer Prüfung an. 

Achtung!

Seit Saison 2009 sind vermehrt Kontrollen durch die Ordnungsbehörde im See- und Küstenbereich durchgeführt worden. Das erstmalige Fehlen eines Fachkundenachweises des Skippers führt zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit 150,00 € belegt wird. 

Kursgebühr FKN (ca. 2 Stunden) incl. Materialien                    30,00 €

Prüfungsgebühr FKN                                                             19,26 €  

 

  Infos hierzu gibt es beim Prüfungsausschuss unter: 

Prüfungsausschuss Rhein-Ruhr