Nahezu alle seegängigen Yachten sind
mit pyrotechnischen Seenotsignalmitteln ausgerüstet
(Signalraketen, Handfackeln, Rauchsignalgeber) – und ganz
wenige auch mit einer Signalpistole vom Kaliber 4. Während
Handfackeln und Rauchsignale ohne besondere Einschränkungen
erworben und benutzt werden dürfen, ist die
Verfügungsgewalt über Signalraketen nur gestattet,
wenn der Schiffsführer einen Fachkundenachweis (FKN)
für Seenotsignalmittel gemäß § 1
Absatz 3 Erste Sprengstoffverordnung besitzt.
Der 'kleine Pyroschein' geht jeden
Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden
pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt – auf
Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben – und das wird
auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen
Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch
seinen Fachkundenachweis vorlegen.
Ist
die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der
Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom
Vercharterer
bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt
wird. Darüber hinaus schreibt das Waffenrecht eine
ordnungsgemäße Lagerung vor. An Bord im
Hafen muss die Signalwaffe in einem mindestens vier
Millimeter starken Stahlblech-Behältnis lagern, das
im Schiffskörper verankert und mechanisch oder elektronisch
durch ein Schwenkriegelschloss verriegelt ist. Auch die
Munition muss verschlossen werden. Wer eine Signalwaffe nicht
ordnungsgemäß lagert oder den passenden Pyroschein
(SKN) oder die Waffenbesitzkarte nicht vorlegen kann,
verstößt gegen das Waffen- oder Sprengstoffrecht und
muss mit den entsprechenden Folgen rechnen.
Der Sachkundenachweis für
Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) ist der neben
der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu
erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu bekommen.
Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre FKN
Sportbootführerschein Binnen, -See oder SKS
(Kopie
zum Kursabend mitbringen)
Keine fachlichen Voraussetzungen.
Die Ausbildung erfolgt an
Dummies der verschiedenen Seenot-Signalmittel. Sie erhalten
schriftliche Informationen und alle
Fragebögen zum Lernen. Wir melden Sie zu einer
Prüfung an.
Achtung!
Seit Saison 2009 sind vermehrt Kontrollen
durch die Ordnungsbehörde im See- und Küstenbereich
durchgeführt worden. Das erstmalige Fehlen eines
Fachkundenachweises des Skippers führt zu einer
Ordnungswidrigkeit, die mit 150,00 € belegt wird.
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